Wollen Sie das Abo einer Zeitschrift kündigen? Ein Abonnement kann aus mehreren Gründen durchaus praktisch sein. Die Lieferung erfolgt direkt nach Hause, Sie verpassen keine Ausgabe mehr und sparen zusätzlich noch Geld. Häufig gibt es außerdem noch Rabatte oder Prämien, um das Abonnement für den Kunden lukrativer zu gestalten.
Aus verschiedenen Gründen kann es aber auch Ihnen passieren, dass die Zeitung nicht mehr gelesen wird. Die persönlichen Interessen können sich ändern, der Inhalt der Zeitschrift hat sich geändert, der Preis für das Abo ist gestiegen oder vielleicht sind Sie selbst gerade etwas knapp bei Kasse. Es kann auch sein, dass man Ihnen ungewollt ein Zeitungsabo „angedreht“ hat. Bevor Zeitschriften Monat für Monat ungelesen im Papierkorb landen und zusätzlich noch Geld kosten, ist eine Kündigung der beste Weg.
Die Vertragslaufzeiten von Zeitschriften-Abonnements
Bei Abonnements von Zeitungen bzw. Zeitschriften handelt es sich um Verbraucherverträge, diese können zu einen festgelegten Zeitraum oder auch bis zum Widerruf abgeschlossen werden. In Deutschland beträgt die Höchstdauer bei Abonnementverträgen 24 Monate.
Wenn das Abonnement beendet werden soll, dann kann der Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden. Wenn dies nicht passiert, dann wird der Abonnementvertrag in vielen Fällen automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Wenn Sie das Abo zum regulären Laufzeitende kündigen, dann handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Gewollte Abonnements können auf diese Weise beendet werden.
Wenn es sich jedoch um ungewollte und illegal „aufgezwatschte“ Zeitungsabos handelt, dann ist eine sofortige außerordentliche Kündigung möglich. Diese beiden Möglichkeiten der Kündigung werden im Folgenden vorgestellt.
Variable Kündigungsfristen bei der ordentlichen Kündigung
Wenn Sie Ihre Zeitschrift kündigen möchten, dann müssen Sie für eine ordentliche Kündigung die Kündigungsfrist einhalten. Die maximale Kündigungsfrist beträgt in Deutschland 3 Monate. Wenn Sie also ein Abo zum 31.12. kündigen möchten, dann sollte Ihr Schreiben bei einer dreimonatigen Frist spätestens am 30.09. eintreffen. Gerade bei kostenlosen oder preiswerten Probeabos kann diese Frist sehr kurz sein, so dass das Probeabo sehr schnell zu einen regulären Abo wird. So lange die maximale Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten wird, können Verläge diese Frist flexibel festlegen. Bei manchen Zeitschriften ist also auch eine Frist von nur 4 oder 6 Wochen möglich.
Die außerordentliche Kündigung
Grundsätzlich muss bei der außerordentlichen Kündigung ein wichtiger Grund vorliegen. Ein guter Grund ist es, wenn für die betreffende Person eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar wäre. Ein solcher Grund ist zum Beispiel eine Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit. Eine außerordentliche Kündigung ist auch dann möglich, wenn Ihnen das Abo angedreht worden ist. Es kommt vor, dass einen Abos unter dem Versprechen der Unterstützung von sozialen Projekten aufgedrängt werden.
Persönliche Umstände wie beispielsweise ein Umzug rechtfertigen keine außerordentliche Kündigung.
Angaben im Kündigungsschreiben
In Ihren Schreibung zur Kündigung sollten Sie einige Angaben machen, damit Ihr Vertragspartner Sie zuordnen kann. Wenn einige dieser Angaben fehlen, dann kann der Verlag Ihre Kündigung für nicht gültig erklären. Die folgenden Angaben dürfen bei Ihren Kündigungsschreiben nicht fehlen:
- die Adresse Ihres Vertragspartners (wird in den AGB angegeben)
- Ihr vollständiger Name und
- Ihre volle Anschrift
- Ihre Kunden- oder Vertragsnummer
- der gewünschte Kündigungstermin
- der Name der abonnierten Zeitung/ Zeitschrift
Wenn Sie den Verlag außerdem eine Einzugsermächtigung erteilt haben sollten, dann widerrufen Sie auch diese im Schreiben. Es ist außerdem zu empfehlen, um eine schriftliche Bestätigung zu bitten. Bei vielen Zeitschriften finden Sie übrigens auch eine rechtlich geprüfte Vorlage für Ihre Kündigung.
In welcher Form sollten Sie am besten kündigen?
Gesetzlich gibt es keine Vorschriften, dass Ihre Kündigung der schriftlichen Form bedarf. Im Idealfall tun Sie es aber schriftlich, damit Sie im Zweifelsfall einen Beweis haben für Ihren Kündigungswillen. Oft ist eine Kündigung per Email oder Fax ausreichend, bei manchen Zeitschriften wird aber zum Beispiel in den AGB eine Kündigung in Schriftform gefordert.
Schauen Sie also am besten in den AGB nach, welche Bestimmungen der Verlag für Ihre Kündigung festgelegt hat. Wenn Sie sich ganz sicher sein wollen, dann ist eine Sendung mit Einschreiben mit Rückschein zu empfehlen.
Wann ist eigentlich ein Widerruf möglich?
Sowohl bei einen gewollten legalen Zeitungsabo als auch bei einen illegalen Abonnement ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen ein Widerruf möglich. Die Gründe für ein ungewolltes Abonnement einer Zeitschrift sind häufig
- der Vertragsabschluss bei einer Straßenumfrage
- der Abschluss zusätzlich zu einen anderen Vertrag
- Angebote, die fälschlicherweise als kostenlos zur Schau gestellt wurden
Bei solchen sogenannten Haustürgeschäften steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt mit dem Erhalt der ersten Zeitschrift. Der Widerruf ist auch formlos möglich, Sie müssen dabei also keine bestimmte Formulierung verwenden. Es ist in der Regel ausreichend, den Widerruf per Email zu erklären. Sie müssen zu einen späteren Zeitpunkt lediglich beweisen können, dass Sie den Widerruf auch wirklich versandt haben. Wenn Sie zu 100% sicher sein wollen, dann senden Sie es per Mail, Fax und einschreiben.
Eine Zeitschrift kündigen – das Fazit
Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Abonnement einer Zeitschrift zu beenden. Bei Wenn Sie erste die erste Zeitschrift des Abos erhalten haben, dann ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen ein Widerruf möglich.
Ansonsten empfiehlt sich entweder eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung bedarf eine Einhaltung der Kündigungsfrist und bei der außerordentlichen Kündigung sollte ein entsprechender Grund vorliegen. Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung darf in Deutschland maximal 3 Monate betragen. Die Dauer des Abonnements einer Zeitschrift darf nicht 24 Monate überschreiten.