Verzichtserklärung zur Rufnummernmitnahme – was ist das und wie schreibt man sie?

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Haben Sie sich seit vielen Jahren an Ihre Telefonnummer gewöhnt und wollen Sie diese nun auch bei einem Anbieterwechsel nicht hergeben? Das ist verständlich, bleibt nur noch die Frage, ob dieses Vorhaben auch realistisch ist. Wir können die Frage für Sie mit einem klaren Ja beantworten, ja die Rufnummernmitnahme in Deutschland ist möglich und muss, so steht es im Gesetz, sogar gewährleistet werden. In diesem Artikel wollen wir uns etwas näher damit auseinandersetzen, was Sie als Kunde für die Rufnummernmitnahme tun müssen und welche Rolle die Verzichtserklärung hierbei spielt.

Was ist eine Verzichtserklärung?
Eine sogenannte Verzichtserklärung ist immer dann nötig, wenn ein Prepaid-Tarif gekündigt werden soll und Sie als Kunde Ihre Rufnummer jedoch behalten wollen. Verzichtserklärungen ersetzen also eine Kündigung, sie sind vor allem von Bedeutung, wenn die Rufnummer mitgenommen werden soll. Erforderlich ist die Verzichtserklärung unbedingt immer dann, wenn die Rufnummernmitnahme erfolgen soll. Andersherum muss die Verzichtserklärung nicht zwingend abgegeben werden. Wenn es Ihnen also gleich ist, ob Sie Ihre Telefonnummer behalten oder eine neue bekommen, dann können Sie sich den Papierkram getrost ersparen und müssen sich nicht die Mühe machen, eine Verzichtserklärung zu schreiben.
Wie das Wort “Verzichtserklärung” schon nahelegt, dient die Verzichtserklärung dazu, zu erklären, dass Sie auf Ihren Handyvertrag oder -tarif verzichten. Genauer gesagt verzichten Sie darauf, den Prepaid-Tarif mit Ihrer Handynummer weiterhin zu benutzen. Damit beantragen Sie automatisch die Freigabe zur Portierung. Die Portierung bezeichnet den Prozess der Verlagerung von einer Rufnummer von einem Mobilfunkanbieter zu einem anderen. Per Gesetz, genauer gesagt im Telekommunikationsgesetz, ist festgeschrieben, dass jede Person, ein Recht darauf hat, ihre Telefonnummer bei einem Anbieterwechsel zu behalten.
Bei der Kündigung eines klassischen Handyvertrags ist es nicht nötig eine Verzichtserklärung abzugeben, bei der Kündigung eines von Prepaid-Karen allerdings schon. Wiederum ist bei einem Prepaid-Tarif eine klassische Handyvertragskündigung nicht erforderlich, also heben sich die beiden Aktionen gewissermaßen gegenseitig auf.
Wenn unsere Erklärung noch nicht alle Ihre Fragen beantwortet hat, können Sie im Internet Ausschau nach weiteren Erklärungen halten, denn dort gibt es zahlreiche Seiten, die Ihnen das Thema näherbringen wollen.

Was sollte meine Verzichtserklärung beinhalten?
Ihre Verzichtserklärung sollte verschiedenste Informationen beinhalten. Im Folgenden wollen wir erklären, was genau diese Informationen sind und wie Sie diese am besten verpacken.
Vom Prinzip her unterscheidet sich eine Verzichtserklärung nicht sonderlich von der gewöhnlichen Vertragskündigung. Sie erklären in der Verzichtserklärung, dass Sie den Wunsch haben, Ihre Telefonnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen und deswegen die Freigabe zur Portierung der Nummer wünschen. Zusammengefasst ist die Verzichtserklärung also ein Antrag auf die Portierungsfreigabe und schließt gleichzeitig noch eine Kündigung mit ein.
Die Verzichtserklärung zur Rufnummernmitnahme ist eigentlich formlos, dennoch sollte sie einige wichtige Informationen enthalten, die wir Ihnen im Weiteren nahelegen wollen.
Am wichtigsten sind natürlich Ihr Name und Ihre Anschrift, was die absoluten Standardangaben in jeglichen Formularen sind. Außerdem ist Ihre aktuelle Handynummer von Wichtigkeit, da diese ja zur Portierung freigegeben werden soll. Falls eine persönliche Kundennummer bei Ihrem Mobilfunkanbieter vorhanden sein sollte, ist es hilfreich diese auch noch anzugeben. Das Herz der Verzichtserklärung stellt die Verzichtserklärung zur Rufnummernmitnahme selbst dar. Diese muss lediglich die Bitte zur Portierungsfreigabe enthalten und aussagen, dass Sie als Kunde den Tarif nicht länger beanspruchen wollen. Es gibt im Internet zahlreiche Vorlagen und Muster für Verzichtserklärungen, die Sie sich einfach kopieren können. Die Verbraucherzentrale ist für solche Sachen immer ein verlässlicher und seriöser Anbieter, auf dessen Vorlagen Sie Ihre Verzichtserklärung getrost basieren lassen können.

Was gilt es zu beachten?
Vor und auch nach der Verzichtserklärung zur Rufnummernmitnahme gibt es einige Dinge zu beachten, die Sie lieber beachten sollten, um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Bevor Sie die Portierungsfreigabe beantragen sollten Sie einen Betrag von circa 6 EUR auf Ihre Prepaid-Karte laden. Das ist deswegen erforderlich, weil eine gewisse Portierungsgebühr anfallen kann, die jedoch 7 EUR nicht überschreiten darf. Bis zum Frühling 2020 lag die gesetzliche Obergrenze für Portierungsgebühren noch bei reichlich 30 EUR, was im Vergleich zu den heutzutage erlaubten 6 EUR eine recht große Summe ist. Wenn Sie nicht die ausreichende Menge an Geld auf Ihrer Prepaid-Karte haben, um die Portierungsgebühren zu decken, dann wird die Rufnummer nicht zur Portierung freigegeben und der ganze Vorgang stoppt.
Weiterhin ist wichtig, auf alle Fälle die richtigen Daten auf allen Formularen angegeben zu haben. Sie sollten, bevor Sie die Verzichtserklärung abschicken, noch einmal checken, ob Sie auch noch die richtigen Daten bei Ihrem Mobilfunkanbieter hinterlegt haben. Wenn die Daten, die sich beim Anbieter befinden, nicht mit denen, die Sie auf Ihrer Verzichtserklärung angegeben haben, exakt übereinstimmen, dann wird die Freigabe zur Portierung ebenfalls nicht ausgeführt und der Vorgang wird blockiert. Prüfen Sie deshalb unbedingt Ihre Daten, aktualisieren Sie diese gegebenenfalls bei Ihrem Mobilfunkanbieter.
Bei einer abgeschlossenen Portierung verfällt Ihr Guthaben. Versuchen Sie also maximal 7 EUR auf Ihrer Prepaid-Karte zu haben, um die Portierungsgebühren decken zu können. Lassen Sie sich überschüssiges Guthaben eventuell vor der Portierung auszahlen.