STWB Stadtwerke Bamberg kündigen

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STWB Stadtwerke Bamberg kündigen: Wichtige Informationen und Schritte zum erfolgreichen Vertragswechsel

Wenn Sie Ihren Vertrag bei den Stadtwerken Bamberg (STWB) kündigen möchten, sollten Sie einige wichtige Informationen und Schritte beachten. In diesem Artikel finden Sie alles, was Sie über die Kündigung Ihres STWB-Vertrags wissen müssen.

Inhaltsangabe

Gründe für die Kündigung

Die Gründe für eine Kündigung bei den Stadtwerken Bamberg können vielfältig sein. Häufige Gründe sind:

  • Umzug in eine andere Stadt oder Region
  • Unzufriedenheit mit dem Service oder den Konditionen
  • Interesse an einem günstigeren oder umweltfreundlicheren Anbieter
  • Änderung des persönlichen Energiebedarfs

Kündigungsfristen

Bei der Kündigung eines Vertrags mit den STWB ist es wichtig, die Kündigungsfristen zu beachten. Diese können je nach Vertrag unterschiedlich sein. Überprüfen Sie daher sorgfältig die Vertragsunterlagen oder erfragen Sie die Fristen direkt bei den Stadtwerken Bamberg.

Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist

Die meisten Verträge bei den Stadtwerken Bamberg haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Kündigen Sie nicht fristgerecht, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Kündigungsschreiben

Um Ihren Vertrag bei den STWB zu kündigen, müssen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben einreichen. Achten Sie darauf, dass folgende Informationen enthalten sind:

  • Name und Anschrift des Vertragspartners
  • Kundennummer und Vertragsnummer
  • Angabe des gewünschten Kündigungstermins
  • Datum und Unterschrift

Senden Sie das Kündigungsschreiben per Post, Fax oder E-Mail an die Stadtwerke Bamberg. Bewahren Sie unbedingt eine Kopie des Schreibens und den Versandbeleg auf, um im Falle von Unstimmigkeiten einen Nachweis Ihrer Kündigung vorlegen zu können.

Sonderkündigungsrecht

In bestimmten Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das Ihnen ermöglicht, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Dazu zählen:

  • Preiserhöhungen: Wenn die STWB die Preise erhöhen, können Sie innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung kündigen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Preiserhöhung wirksam.
  • Umzug: Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Region haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Informieren Sie die STWB rechtzeitig über Ihren Umzug und geben Sie das gewünschte Vertragsende an.
  • Todesfall: Im Todesfall des Vertragspartners besteht für die Erben ein Sonderkündigungsrecht. Hierfür ist die Vorlage einer Sterbeurkunde erforderlich.

Beachten Sie, dass das Sonderkündigungsrecht schriftlich und unter Einhaltung der genannten Fristen geltend gemacht werden muss.

Wechsel zu einem neuen Anbieter

Wenn Sie Ihren Vertrag bei den Stadtwerken Bamberg kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln möchten, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

  1. Informieren Sie sich über alternative Anbieter und deren Konditionen.
  2. Vergleichen Sie die Angebote und wählen Sie den passenden Anbieter aus.
  3. Beauftragen Sie den neuen Anbieter mit der Kündigung bei den STWB, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Achten Sie darauf, dass der neue Anbieter die Kündigung rechtzeitig und korrekt bei den STWB einreicht.
  4. Sorgen Sie für die korrekte Abmeldung bei den STWB und die Anmeldung beim neuen Anbieter.

Ein Wechsel des Anbieters kann Ihnen in vielen Fällen bessere Konditionen oder einen umweltfreundlicheren Tarif bieten. Achten Sie jedoch darauf, die Kündigungsfristen bei den STWB einzuhalten und den neuen Anbieter rechtzeitig über den gewünschten Wechsel zu informieren.

Fazit

Die Kündigung Ihres Vertrags bei den Stadtwerken Bamberg ist in der Regel unkompliziert. Achten Sie auf die Einhaltung der Kündigungsfristen und das korrekte Verfassen des Kündigungsschreibens. Bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter sollten Sie sich ausführlich über die Alternativen informieren und den neuen Anbieter frühzeitig beauftragen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.