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MeineSCHUFA kündigen: Wichtige Informationen und Schritte

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren meineSCHUFA-Vertrag kündigen können. Wir informieren Sie über die verschiedenen Vertragsarten, Kündigungsfristen und die erforderlichen Schritte, um die Kündigung erfolgreich durchzuführen.

Inhaltsangabe

Einführung in meineSCHUFA

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine deutsche Auskunftei, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen sammelt. Mit dem Service meineSCHUFA erhalten Verbraucher Zugang zu ihren persönlichen SCHUFA-Daten und können diese regelmäßig überprüfen und verwalten. Der Service bietet unterschiedliche Vertragsvarianten, wie zum Beispiel meineSCHUFA kompakt, meineSCHUFA plus und meineSCHUFA premium.

Verschiedene Vertragsarten bei meineSCHUFA

Je nach Bedarf können Verbraucher zwischen verschiedenen meineSCHUFA-Vertragsarten wählen:

  • meineSCHUFA kompakt: Online-Zugriff auf den SCHUFA-BonitätsCheck und den SCHUFA-Score, jährliche SCHUFA-Auskunft inklusive
  • meineSCHUFA plus: Zusätzlich zu den Leistungen von meineSCHUFA kompakt erhalten Kunden vierteljährliche SCHUFA-Auskünfte und einen Update-Service per E-Mail oder SMS
  • meineSCHUFA premium: Neben den Leistungen von meineSCHUFA plus profitieren Kunden von monatlichen SCHUFA-Auskünften und einem erweiterten Update-Service

Die Verträge laufen in der Regel über 12 Monate und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.

Kündigungsfristen und Bedingungen

Die Kündigungsfristen für meineSCHUFA-Verträge sind abhängig von der gewählten Vertragsart:

  • meineSCHUFA kompakt: Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Vertragsende
  • meineSCHUFA plus: Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende
  • meineSCHUFA premium: Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende

Es ist wichtig, die Kündigungsfrist einzuhalten, um eine automatische Verlängerung des Vertrages zu verhindern. Sollte die Frist versäumt werden, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

Das Kündigungsschreiben

Um den meineSCHUFA-Vertrag zu kündigen, ist ein schriftliches Kündigungsschreiben erforderlich. Dieses sollte folgende Informationen enthalten:

  • Vollständiger Name und Adresse des Vertragsinhabers
  • Kundennummer
  • Datum der Kündigung
  • Vertragsart (meineSCHUFA kompakt, meineSCHUFA plus oder meineSCHUFA premium)
  • Ausdrückliche Kündigungserklärung
  • Unterschrift des Vertragsinhabers

Das Kündigungsschreiben sollte per Einschreiben an die SCHUFA Holding AG, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, gesendet werden. Alternativ kann die Kündigung auch per E-Mail an kundenservice@meineschufa.de erfolgen. In diesem Fall sollte das Kündigungsschreiben als PDF-Anhang beigefügt werden.

Kündigungsbestätigung und weiteres Vorgehen

Nachdem die SCHUFA die Kündigung erhalten hat, sollte der Vertragsinhaber eine schriftliche Bestätigung der Kündigung erhalten. Diese Bestätigung enthält Informationen zum Vertragsende und eventuell anfallenden Kosten. Es ist ratsam, die Kündigungsbestätigung aufzubewahren, um eventuelle Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Kündigung zu klären.

Nach der erfolgreichen Kündigung des meineSCHUFA-Vertrages hat der Verbraucher keinen Zugriff mehr auf die Online-Dienste. Es ist jedoch weiterhin möglich, einmal jährlich eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft zu beantragen.

Alternativen zu meineSCHUFA

Wenn der Zugang zu den persönlichen SCHUFA-Daten weiterhin von Interesse ist, gibt es auch alternative Anbieter, die ähnliche Dienstleistungen wie meineSCHUFA anbieten. Einige dieser Anbieter sind:

  • Bonify
  • Creditreform Boniversum
  • CRIFBÜRGEL
  • infoscore Consumer Data

Es ist wichtig, die Angebote und Konditionen der verschiedenen Anbieter zu vergleichen, um die beste Lösung für die eigenen Bedürfnisse zu finden.

Zusammenfassend ist die Kündigung eines meineSCHUFA-Vertrages ein relativ unkomplizierter Prozess, sofern die Kündigungsfristen eingehalten werden. Durch ein rechtzeitig versandtes Kündigungsschreiben und die Aufbewahrung der Kündigungsbestätigung können eventuelle Unstimmigkeiten vermieden werden. Es ist auch ratsam, sich über alternative Anbieter zu informieren, um den besten Service für den Zugriff auf persönliche Kreditinformationen zu finden.

Zusammenfassung

Die Kündigung eines meineSCHUFA-Vertrages erfordert einige Schritte, um erfolgreich abgeschlossen zu werden. Dazu gehört die Beachtung der Kündigungsfristen, das Verfassen eines Kündigungsschreibens und die Kommunikation mit der SCHUFA. In diesem Artikel wurden die wichtigsten Informationen und Schritte zur Kündigung eines meineSCHUFA-Vertrages sowie mögliche Alternativen zu diesem Service dargestellt.

Weitere Informationen

Wenn Sie weitere Informationen zur Kündigung von Verträgen oder zum Thema Kreditwürdigkeit benötigen, können Sie sich auch an Verbraucherzentralen oder unabhängige Finanzberater wenden. Diese können Ihnen bei Fragen und Unsicherheiten weiterhelfen und möglicherweise auch alternative Lösungen aufzeigen.

Fazit

Das Kündigen eines meineSCHUFA-Vertrages ist unerlässlich, wenn man nicht mehr auf die Dienstleistungen der SCHUFA zugreifen möchte oder einen anderen Anbieter bevorzugt. Die Einhaltung der Kündigungsfristen, das Versenden des Kündigungsschreibens und das Aufbewahren der Kündigungsbestätigung sind wichtige Schritte, um den Prozess reibungslos abzuwickeln. Darüber hinaus sollte man sich über mögliche Alternativen informieren, um den besten Service für die eigenen Bedürfnisse zu finden.