PVZ Pressevertriebszentrale kündigen

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PVZ Pressevertriebszentrale kündigen: Was Sie beachten müssen.

Möchten Sie Ihr Abonnement bei der PVZ Pressevertriebszentrale kündigen? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren PVZ-Vertrag rechtssicher kündigen können und welche Punkte dabei zu beachten sind.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kündigungsfristen und -bedingungen bei PVZ
  2. Kündigungsschreiben erstellen und versenden
  3. Rücksendung von Zeitschriften und Prämien
  4. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur PVZ Kündigung

Verwenden Sie die internen Links, um direkt zu den einzelnen Abschnitten zu springen.

1. Kündigungsfristen und -bedingungen bei PVZ

Um Ihr Abonnement bei der PVZ Pressevertriebszentrale erfolgreich zu kündigen, sollten Sie die Kündigungsfristen und -bedingungen beachten. In diesem Abschnitt erhalten Sie Informationen zu den Fristen und Voraussetzungen, die für eine wirksame Kündigung erforderlich sind.

Inhaltsverzeichnis:

1.1 Kündigungsfristen
1.2 Mindestlaufzeit und Verlängerung

1.1 Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist für Ihr PVZ-Abonnement hängt von den Bedingungen ab, die in Ihrem Vertrag festgelegt sind. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für Zeitschriftenabonnements 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder vor Ende der Vertragsverlängerung. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder die PVZ Webseite für die genauen Kündigungsbedingungen Ihres Abonnements.

2. Kündigungsschreiben erstellen und versenden

Ein korrektes Kündigungsschreiben ist essenziell, um Ihr PVZ-Abonnement erfolgreich zu kündigen. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie Ihr Kündigungsschreiben erstellen und versenden können.

Inhaltsverzeichnis:

2.1 Kündigungsschreiben erstellen
2.2 Kündigungsschreiben versenden

2.1 Kündigungsschreiben erstellen

Um ein rechtssicheres Kündigungsschreiben für die PVZ Pressevertriebszentrale zu erstellen, nutzen Sie unsere PVZ Kündigungsvorlage. Achten Sie darauf, dass das Schreiben Ihre persönlichen Daten, Ihre Kundennummer und Ihren Wunsch zur Kündigung enthält. Bei einer Kündigung mit Sonderkündigungsrecht geben Sie den Grund für die vorzeitige Kündigung an und fügen gegebenenfalls entsprechende Nachweise bei.

2.2 Kündigungsschreiben versenden

Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben an die folgende Adresse:

PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG
Abonnentenservice
Postfach 104162
24983 Flensburg

Durch den Versand per Einschreiben stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung rechtzeitig und nachweisbar bei der PVZ Pressevertriebszentrale eintrifft. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg als Nachweis für den fristgerechten Versand Ihrer Kündigung auf.

Alternativ können Sie die Kündigung auch per E-Mail oder Fax an die PVZ Pressevertriebszentrale senden. Die E-Mail-Adresse für Kündigungen lautet: kundenservice@pvz.de.

1.2 Mindestlaufzeit und Verlängerung

Ihr PVZ-Abonnement hat in der Regel eine Mindestlaufzeit, die in Ihrem Vertrag angegeben ist. Wenn Sie nicht innerhalb der Kündigungsfrist kündigen, verlängert sich Ihr Abonnement automatisch um die im Vertrag angegebene Verlängerungsperiode. Achten Sie darauf, Ihre Kündigung rechtzeitig vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder vor Ende der Vertragsverlängerung einzureichen.

3. Rücksendung von Zeitschriften und Prämien

Nach der Kündigung Ihres PVZ-Abonnements kann es erforderlich sein, bereits erhaltene Zeitschriften oder Prämien zurückzusenden. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wann und wie Sie Zeitschriften und Prämien an die PVZ Pressevertriebszentrale zurücksenden sollten.

Inhaltsverzeichnis:

3.1 Rücksendung von Zeitschriften
3.2 Rücksendung von Prämien

3.1 Rücksendung von Zeitschriften

In der Regel müssen Sie bereits erhaltene Zeitschriften nach der Kündigung nicht zurückschicken. Sie sind dazu berechtigt, die bis zum Vertragsende gelieferten Ausgaben zu behalten. Sollten Sie jedoch eine Ausgabe nach dem Vertragsende erhalten, informieren Sie den PVZ-Kundenservice und fragen Sie nach einer geeigneten Vorgehensweise.

3.2 Rücksendung von Prämien

Wenn Sie im Rahmen Ihres Abonnements eine Prämie erhalten haben, müssen Sie diese nur in bestimmten Fällen zurückgeben. Prüfen Sie die Bedingungen in Ihrem Vertrag oder wenden Sie sich an den PVZ-Kundenservice, um herauszufinden, ob Sie Ihre Prämie zurücksenden müssen. Wenn eine Rücksendung erforderlich ist, senden Sie die Prämie an die oben angegebene Adresse der PVZ Pressevertriebszentrale (siehe Abschnitt 2.2). Achten Sie darauf, das Paket ausreichend zu frankieren und eine Quittung als Nachweis für den Versand aufzubewahren.

4. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur PVZ Kündigung

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Kündigung Ihres PVZ-Abonnements.

Inhaltsverzeichnis:

4.1 Muss ich mein PVZ-Abonnement schriftlich kündigen?
4.2 Wie lange dauert es, bis ich eine Kündigungsbestätigung erhalte?
4.3 Kann ich mein Abonnement vorzeitig kündigen ?

4.1 Muss ich mein PVZ-Abonnement schriftlich kündigen?

Ja, die Kündigung Ihres PVZ-Abonnements muss schriftlich erfolgen. Sie können die Kündigung per Einschreiben, E-Mail oder Fax an die PVZ Pressevertriebszentrale senden. Nutzen Sie unsere Kündigungsvorlage.

4.2 Wie lange dauert es, bis ich eine Kündigungsbestätigung erhalte?

Nachdem Ihre Kündigung bei der PVZ Pressevertriebszentrale eingegangen ist, sollten Sie innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Kündigungsbestätigung per E-Mail oder Post erhalten. Diese Bestätigung enthält Informationen zum Vertragsende. Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung als Nachweis für Ihre erfolgreiche Vertragskündigung auf.

4.3 Kann ich mein Abonnement vorzeitig kündigen?

Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel nur möglich, wenn ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Solche Gründe können beispielsweise ein Umzug ins Ausland oder eine Erkrankung sein, die es Ihnen unmöglich macht, die Zeitschrift weiterhin zu nutzen. In solchen Fällen müssen Sie den Grund für die vorzeitige Kündigung im Kündigungsschreiben angeben und gegebenenfalls entsprechende Nachweise beifügen. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder wenden Sie sich an den PVZ-Kundenservice, um mehr über die Bedingungen für eine vorzeitige Kündigung zu erfahren.