Tanzschule kündigen: Was Sie unbedingt beachten müssen
Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihre Mitgliedschaft in einer Tanzschule kündigen möchten: Vielleicht ziehen Sie um, haben aufgrund von gesundheitlichen Gründen keine Möglichkeit mehr zu tanzen oder möchten einfach nur eine Pause einlegen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Mitgliedschaft in einer Tanzschule kündigen können und welche Punkte dabei wichtig sind.
Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich Informationszwecken. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft oder einer Kündigung empfehlen wir, sich direkt an die jeweilige Tanzschule zu wenden.
1. Kündigungsfrist und Kündigungsschreiben
Die Kündigungsfristen für Tanzschulen variieren je nach Schule und den Bedingungen, unter denen Sie einen Vertrag abgeschlossen haben. In der Regel beträgt die Frist für die ordentliche Kündigung zwischen einem und drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Die genaue Frist entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Tanzschule. Verfassen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben, in dem Sie Ihre Vertragsnummer, Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und das gewünschte Kündigungsdatum angeben. Vergessen Sie nicht, das Schreiben zu unterschreiben und es per Einschreiben an die betreffende Tanzschule zu senden.
2. Sonderkündigungsrecht
In bestimmten Fällen kann ein Sonderkündigungsrecht für die Mitgliedschaft in einer Tanzschule bestehen, beispielsweise bei einem Umzug in eine andere Stadt oder einer schwerwiegenden Erkrankung, die eine weitere Teilnahme am Angebot unzumutbar macht. Die genauen Bedingungen und Fristen für die Sonderkündigung entnehmen Sie Ihrem Vertrag oder den AGB der Tanzschule. Beachten Sie, dass einige Schulen in solchen Fällen einen Nachweis verlangen, etwa ein ärztliches Attest oder eine Meldebescheinigung.
3. Vertragsverlängerung vermeiden
Mitgliedschaften in Tanzschulen verlängern sich in der Regel automatisch um eine weitere Laufzeit, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Um eine ungewollte Vertragsverlängerung zu vermeiden, sollten Sie die Kündigung rechtzeitig vornehmen.
Einige Tanzschulen: