Sportverein kündigen: Was Sie unbedingt beachten müssen


Es gibt viele Gründe, warum Sie Ihre Mitgliedschaft in einem Sportverein kündigen möchten. Vielleicht ziehen Sie in eine andere Stadt, oder Sie haben aufgrund von persönlichen oder gesundheitlichen Gründen keine Zeit mehr für den Sport. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Mitgliedschaft in einem Sportverein kündigen können und welche Punkte dabei wichtig sind.

Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich Informationszwecken. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft oder einer Kündigung empfehlen wir, sich direkt an den jeweiligen Sportverein zu wenden.

1. Kündigungsfrist und Kündigungsschreiben

Die Kündigungsfristen für Sportvereine variieren je nach Verein und den Bedingungen, unter denen Sie beigetreten sind. In der Regel beträgt die Frist für die ordentliche Kündigung zwischen einem und drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres oder Quartals. Die genaue Frist entnehmen Sie bitte Ihrer Beitrittserklärung oder den Satzungen des Vereins. Verfassen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben, in dem Sie Ihre Mitgliedsnummer, Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und das gewünschte Kündigungsdatum angeben. Vergessen Sie nicht, das Schreiben zu unterschreiben und es per Einschreiben an den betreffenden Sportverein zu senden.

2. Sonderkündigungsrecht

In bestimmten Fällen kann ein Sonderkündigungsrecht für die Mitgliedschaft in einem Sportverein bestehen, beispielsweise bei einem Umzug in eine andere Stadt oder einer schwerwiegenden Erkrankung, die eine weitere Teilnahme am Angebot unzumutbar macht. Die genauen Bedingungen und Fristen für die Sonderkündigung entnehmen Sie Ihrer Beitrittserklärung oder den Satzungen des Vereins. Beachten Sie, dass einige Vereine in solchen Fällen einen Nachweis verlangen, etwa ein ärztliches Attest oder eine Meldebescheinigung.

3. Mitgliedsbeiträge

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der Mitgliedschaft vollständig beglichen haben. Eventuell offene Beiträge sollten in der Regel bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres oder Quartals beglichen sein, um eine ordnungsgemäße Kündigung zu gewährleisten.

Beispiel für einige Sportvereine: