Reiseversicherung kündigen: Was Sie unbedingt beachten müssen
Es kann vorkommen, dass Sie Ihre Reiseversicherung kündigen möchten, weil Sie sie nicht mehr benötigen oder ein anderes Angebot gefunden haben. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Reiseversicherung kündigen können und welche Punkte dabei wichtig sind.
Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich Informationszwecken. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Reiseversicherung oder einer Kündigung empfehlen wir, sich direkt an den jeweiligen Versicherungsanbieter zu wenden.
1. Kündigungsfrist und Kündigungsschreiben
Die Kündigungsfristen für Reiseversicherungen variieren je nach Anbieter und den Bedingungen Ihres Vertrags. In der Regel beträgt die Frist für die ordentliche Kündigung zwischen einem und drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Die genaue Frist entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Anbieters. Verfassen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben, in dem Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und das gewünschte Kündigungsdatum angeben. Vergessen Sie nicht, das Schreiben zu unterschreiben und es per Einschreiben an den betreffenden Versicherungsanbieter zu senden.
2. Sonderkündigungsrecht
In bestimmten Fällen kann ein Sonderkündigungsrecht für die Reiseversicherung bestehen, beispielsweise bei einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung oder nach einem Schadensfall, wenn der Versicherer die Leistung teilweise oder ganz verweigert. Die genauen Bedingungen und Fristen für die Sonderkündigung entnehmen Sie Ihrem Versicherungsvertrag oder den AVB des Anbieters.
3. Rücktrittsrecht bei Neuabschluss
Beachten Sie, dass Sie bei einem Neuabschluss einer Reiseversicherung in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. Innerhalb dieser Frist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie die Versicherungsbestätigung erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Versicherer rechtzeitig eine schriftliche Widerrufserklärung zukommen lassen.
Einige Reiseversicherungsanbieter: