Bausparvertrag kündigen: Was Sie unbedingt beachten müssen
In der heutigen Zeit, in der sich die finanziellen Gegebenheiten ständig ändern, kann es vorkommen, dass man einen Bausparvertrag kündigen möchte. Sei es, weil sich die Lebensumstände geändert haben, oder weil man sich für ein anderes Finanzprodukt entschieden hat. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Bausparvertrag kündigen können und welche Punkte Sie dabei beachten sollten.
Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich Informationszwecken. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Bausparvertrag oder einer Kündigung empfehlen wir, sich an einen Fachanwalt oder die jeweilige Bausparkasse zu wenden.
1. Kündigungsfrist und Kündigungsschreiben
Um Ihren Bausparvertrag zu kündigen, müssen Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Die genaue Frist entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer Bausparkasse. Verfassen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben, in dem Sie Ihre Vertragsnummer, Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und das gewünschte Kündigungsdatum angeben. Vergessen Sie nicht, das Schreiben zu unterschreiben und es per Einschreiben an Ihre Bausparkasse zu senden.
2. Zuteilungsreife beachten
Bevor Sie Ihren Bausparvertrag kündigen, sollten Sie überprüfen, ob dieser bereits zuteilungsreif ist. Das bedeutet, dass Sie die Mindestsparsumme erreicht und die Mindestsparzeit eingehalten haben. Ist der Vertrag zuteilungsreif, können Sie das angesparte Guthaben und das zugesagte Darlehen in Anspruch nehmen. Andernfalls müssen Sie möglicherweise mit finanziellen Verlusten oder Nachteilen rechnen.
3. Rückzahlung des Bausparguthabens
Nach der Kündigung des Bausparvertrags wird Ihnen das angesparte Bausparguthaben ausgezahlt. Beachten Sie jedoch, dass hierbei eventuell eine Kündigungsgebühr anfallen kann. Die genaue Höhe dieser Gebühr entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag oder den AGB Ihrer Bausparkasse. Zudem kann es sein, dass Sie aufgrund der Kündigung mögliche Bonuszahlungen oder Prämien verlieren.
4. Steuerliche Aspekte
Bei einer Kündigung des Bausparvertrags müssen Sie auch steuerliche Aspekte beachten. So sind beispielsweise mögliche Zinsgewinne steuerpflichtig. Informieren Sie sich daher bei einem Steuerberater oder Ihrer Bausparkasse, welche steuerlichen Konsequenzen eine Kündigung für Sie haben könnte.
Einige Banken, die Bausparverträge anbieten: