IG BCE kündigen

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IG BCE kündigen – Was alles zu beachten ist

Index

  1. Einleitung
  2. Gründe für die Kündigung
  3. Kündigungsfristen und Bedingungen
  4. Kontaktdaten der IG BCE
  5. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung
  6. Kündigungsvorlage
  7. Wichtige Informationen und Tipps
  8. Fazit

1. Einleitung

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) vertritt die Interessen von Arbeitnehmern in verschiedenen Branchen wie Bergbau, Chemie, Energie, Glas, Papier, Kunststoff, Leder und Umwelt. Als Mitglied der IG BCE profitieren Sie von verschiedenen Vorteilen wie Rechtsberatung, Tarifverhandlungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Dennoch kann es Gründe geben, die Mitgliedschaft bei der IG BCE zu kündigen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft bei der IG BCE kündigen möchten. Wir verweisen auf eine Kündigungsvorlage, die Sie nutzen können, und bieten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung.

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2. Gründe für die Kündigung

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihre Mitgliedschaft bei der IG BCE kündigen möchten. Einige mögliche Gründe sind:

  • Jobwechsel: Sie wechseln in einen Bereich oder eine Branche, die nicht von der IG BCE abgedeckt wird.
  • Ruhestand: Sie gehen in den Ruhestand und benötigen die Unterstützung der Gewerkschaft nicht mehr.
  • Unzufriedenheit: Sie sind mit der Arbeit der IG BCE unzufrieden oder finden, dass die Mitgliedsbeiträge zu hoch sind.
  • Finanzielle Gründe: Ihre finanzielle Situation hat sich geändert, und Sie können die Mitgliedsbeiträge nicht mehr aufbringen.

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3. Kündigungsfristen und Bedingungen

Die Kündigungsfrist bei der IG BCE beträgt drei Monate zum Quartalsende. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung spätestens drei Monate vor Ende eines Kalenderviertels beim zuständigen IG BCE Bezirk eingehen muss. Die genauen Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte Ihrer Beitrittserklärung oder den aktuellen Mitgliedschaftsbedingungen der IG BCE.

Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, wie beispielsweise einer Krankheit oder einem Umzug ins Ausland, kann die Mitgliedschaft unter Umständen auch fristlos gekündigt werden. In solchen Fällen ist es ratsam, den genauen Sachverhalt und die Gründe für die fristlose Kündigung im Kündigungsschreiben anzugeben und entsprechende Nachweise beizufügen.

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4. Kontaktdaten der IG BCE

Ihre Kündigung richten Sie an den zuständigen Bezirk der IG BCE, in dem Sie Mitglied sind. Die Adresse Ihres zuständigen Bezirks finden Sie auf Ihrer Mitgliedskarte oder im Mitgliederbereich der IG BCE-Website. Sollten Sie die Adresse nicht finden, können Sie auch die folgenden zentralen Kontaktdaten der IG BCE nutzen:

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Hauptverwaltung Königsworther Platz 6 30167 Hannover

E-Mail: info@igbce.de Telefon: +49 (0)511 7631-0 Fax: +49 (0)511 7631-294

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5. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung

  1. Prüfen Sie die Kündigungsfristen und -bedingungen Ihrer Mitgliedschaft, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung fristgerecht erfolgt.
  2. Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben, in dem Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Ihre Mitgliedsnummer und das Datum der Kündigung angeben. Erklären Sie, dass Sie Ihre Mitgliedschaft bei der IG BCE kündigen möchten, und nennen Sie gegebenenfalls den Grund für die Kündigung.
  3. Fügen Sie Ihre Unterschrift und das Datum unterhalb des Kündigungstextes ein. Achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift gut lesbar ist, da sie für die Gültigkeit der Kündigung notwendig ist.
  4. Senden Sie das Kündigungsschreiben per Post, Fax oder E-Mail an Ihren zuständigen IG BCE Bezirk oder an die Hauptverwaltung der IG BCE.
  5. Bewahren Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens und den Sendebeleg (z. B. Fax- oder E-Mail-Bestätigung) auf, um im Bedarfsfall einen Nachweis über die fristgerechte Kündigung zu haben.
  6. Warten Sie auf die Kündigungsbestätigung der IG BCE. Diese sollte innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Eingang Ihrer Kündigung bei Ihnen eintreffen.

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6. Kündigungsvorlage

Hier finden Sie eine Kündigungsvorlage, die Sie für die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft bei der IG BCE nutzen können. Füllen Sie einfach die erforderlichen Informationen aus und senden Sie das Schreiben an die angegebene Adresse.

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7. Wichtige Informationen und Tipps

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist bei der IG BCE eingeht. Versenden Sie das Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben, um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben.
  • Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung auf, die Sie von der IG BCE erhalten. Diese dient als Nachweis für die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft und kann bei eventuellen Unstimmigkeiten hilfreich sein.
  • Beachten Sie, dass bei einer Kündigung der Mitgliedschaft auch eventuelle Zusatzleistungen, wie Versicherungen oder Tarifverträge, die über die IG BCE abgeschlossen wurden, beendet werden können. Informieren Sie sich vor der Kündigung über mögliche Folgen und prüfen Sie, ob alternative Lösungen in Betracht gezogen werden können.
  • Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Kündigung Ihrer Mitgliedschaft haben oder Fragen zur Kündigung auftreten, zögern Sie nicht, sich an den zuständigen Bezirk der IG BCE oder die Hauptverwaltung zu wenden. Dort erhalten Sie Unterstützung und Beratung zu Ihrem Anliegen.

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8. Fazit

Die Kündigung der Mitgliedschaft bei der IG BCE erfordert die Einhaltung bestimmter Fristen und Bedingungen. Informieren Sie sich im Vorfeld über die genauen Kündigungsfristen und stellen Sie sicher, dass Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingeht. Nutzen Sie die bereitgestellte Kündigungsvorlage und achten Sie darauf, alle erforderlichen Informationen in Ihrem Schreiben anzugeben. Bewahren Sie eine Kopie der Kündigung und den Sendebeleg auf, um bei Bedarf einen Nachweis über die fristgerechte Kündigung vorlegen zu können. Sollten Sie Fragen oder Schwierigkeiten bei der Kündigung haben, wenden Sie sich an den zuständigen Bezirk der IG BCE oder die Hauptverwaltung für weitere Informationen und Unterstützung.

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