Befinden Sie sich in einem Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter, den Sie kündigen wollen, ohne dass die Kündigungsfrist abgelaufen ist? In diesem Artikel geben wir einige Tipps, zum Thema Handyvertrag vorzeitig kündigen und erklären Ihnen was Sie alles zu beachten haben.
Unter welchen Umständen kann ich meinen Handyvertrag vorzeitig kündigen?
Sie haben sich beim Abschluss Ihres Vertrags dazu verpflichtet, über eine bestimmte Vertragslaufzeit hinweg, die Vertragsbedingungen zu erfüllen und dementsprechend auch Ihren Vertrag zu bezahlen. Deswegen ist es nicht ganz einfach, aus dem Vertrag herauszukommen. Für die vorzeitigen Kündigung des Vertrags ist es wichtig, einen triftigen Grund zu haben, den Sie vorlegen können. Nur mit triftigem Grund ist es rechtlich vertretbar, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Im Folgenden wollen wir Ihnen erklären, was ein solcher triftiger Grund sein kann und wie man erkennt, ob ein Grund triftig genug ist, damit die vorzeitige Kündigung des Vertrags zu begründen.
Allgemein gesagt, sind Sie als Kunde dazu berechtigt den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn Sie die Leistungen des Vertrags nicht, wie im Vertrag festgehalten, nutzen können. Nur bei einem Problem, aufgrund dessen man den Vertrag nicht mehr vertragsmäßig nutzen kann, ist es rechtens den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Ein möglicher Grund, der eine Sonderkündigung beispielsweise rechtfertigt, sind häufige Verbindungsabbrüche. Sollte beim Telefonieren das Gespräch dauerhaft unterbrochen werden, so sind Sie im Recht, wenn Sie den Vertrag kündigen wollen. Aber auch hier sollte man vorsichtig sein, denn die Situation ist nicht immer ganz eindeutig. Wenn das Gespräch nicht dauerhaft von der schlechten Verbindung beeinflusst wird, sondern nur an bestimmten Orten gestört wird, dann ist es wieder nicht rechtlich abgesichert, seinen Handyvertrag vorzeitig kündigen zu können. Eine Ausnahme, die in diesem Fall in Kraft treten könnte, ist, wenn Sie zu Hause eine so schlechte Verbindung haben, dass Ihr Gespräch dauerhaft abbricht. Denn hier wäre die Einschränkung wieder so groß, dass eine vorzeitige Kündigung des Vertrags rechtens wäre. Sie sehen also: Es kommt hier viel auf Definition an und vor allem darauf, wie sich die Umstände auf Ihr Leben auswirken. Eine Diskussion mit dem Sachbearbeiter Ihrer vorzeitigen Kündigung wird in solchen Fällen unvermeidbar sein. Doch bleiben Sie auch in einer solchen Diskussion stark und halten Sie an Ihrem Standpunkt fest, denn der Mobilfunkanbieter wird alles dafür tun, Sie im Vertrag zu behalten, um an Ihnen Geld zu verdienen.
Um Ihnen zu helfen, nennen wir hier noch ein paar weitere Szenarien, in denen es rechtlich nicht bestreitbar wäre, dass Sie Ihren Handyvertrag vorzeitig kündigen können. Der erste, simpelste und wohl auch tragischste Fall, ist der Tod des Vertragsinhabers. Wenn der Vertragsinhaber verstirbt, so kann der Vertrag sofort gekündigt werden, egal wie lang die Vertragslaufzeit noch läuft.
Ein anderer Grund, der dazu führt, dass Sie Ihren Handyvertrag vorzeitig kündigen können, ist, wenn die Kosten innerhalb der Vertragslaufzeit erhöht werden. Hier haben Sie die Wahl, entweder den Vertrag vorzeitig aufzulösen und der Preiserhöhung zu entgehen oder Sie bleiben im Vertrag und nehmen dafür in Kauf etwas mehr zu bezahlen, während Sie dem Stress bei der Suche nach einem neuen Vertrag entgehen.
Bei einer unberechtigten Sperrung Ihres Mobilfunkanschlusses ist es ebenfalls möglich, den Vertrag vorzeitig kündigen zu lassen. Dadurch, dass Sie hier Ihren Vertrag nicht rechtmäßig nutzen können, stellt die unberechtigte Sperrung des Mobilfunkanschlusses definitiv einen triftigen Grund dar. Sie sind also in diesem Fall voll im Recht und können Ihren Handyvertrag vorzeitig kündigen, ohne Angst vor Komplikationen haben zu müssen.
Wenn Sie dennoch offene Fragen zum Thema Handyvertrag vorzeitig kündigen haben, dann schauen Sie gerne auf https://www.kuendigung.services/blog/ vorbei. Auf der Internetseite gibt es zahlreiche Informationen rund um Kündigungen und ähnliches, die sich in einer solchen Situation oft als hilfreich erweisen können.
Was muss ich tun, um meinen Handyvertrag vorzeitig zu kündigen?
Jetzt wo wir geklärt haben, wie sich die vorzeitige Kündigung rechtlich begründen lässt, gehen wir einfach mal davon aus, dass einer der eindeutigen Gründe auf Sie zutreffen und Sie nun Ihren Handyvertrag kündigen wollen.
Erst einmal sollten Sie Ihrem Vertragspartner, also Ihrem Mobilfunkanbieter eine Frist zur Behebung des Problems setzen. Hierfür empfiehlt sich eine Frist von drei Wochen. Wenn der Mobilfunkanbieter innerhalb dieser drei Wochen das Problem behebt, so können Sie sich freuen, denn wenn kein Problem mehr besteht, ist es auch nicht nötig den Vertrag zu kündigen und Sie können sich jede Menge Papierkram sparen. Sollten die drei Wochen jedoch verstrichen sein, ohne eine Reaktion des Mobilfunkanbieters, so sind Sie im Recht den Vertrag zu kündigen.
Um den Vertrag zu kündigen, empfiehlt sich immer eine schriftliche Form der Kündigung, da man hier immer alles nachweisen kann. Am besten also per Post, Mail oder Fax den Vertrag kündigen. Auf der Website der Verbraucherzentrale und an anderen Stellen im Internet kann man Musterkündigungen finden, die Sie als Vorlage verwenden können. Haben Sie vorzeitige Kündigung abgeschickt, sollte sich bald jemand vom Mobilfunkanbieter bei Ihnen melden und die Kündigung bestätigen.