Einen Vertrag kündigen – worauf sollte man achten

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Wichtig ist es bei einer Kündigung ist das richtige Kündigungsdatum einzuhalten. Dieses findet man oft auf den Rechnungen des jeweiligen Anbieter abgedruckt. Es steht oft bezeichnet als „letztmögliches Kündigungsdatum“. Wenn bis zu diesem Tag keine Kündigung eingegangen ist, verlängert sich der Vertrag am nächsten Tag in den meisten Fällen um ein weiteres Jahr. Wenn es um keinen Arbeitsvertrag geht, der gekündigt werden soll, dann findet man die jeweilige Kündigungsfrist, die einzuhalten gilt, direkt in seinem Arbeitsvertrag, den man zu Beginn unterschrieben hat. Bei den meisten Arbeitgebern gibt es eine Kündigungsfrist von ein bis zu drei Monaten. Dies liegt daran, dass die Arbeitgeber einen Puffer haben möchten, da beim Zugang der Kündigung eines Arbeitnehmers direkt Ersatz für ihn gesucht werden muss.

Daher ist es von unwahrscheinlich großer Bedeutung, dass der letztmögliche Kündigungstermin frühzeitig feststeht, damit man diesen einhalten kann, um seinen Vertragsbestandteil zu kündigen. Wer sich nicht sicher ist, wann der letztmögliche Kündigungstermin ist, der kann entweder beim Anbieter direkt nachfragen, denn diese Auskunft muss dem Vertragsinhaber gegeben werden, oder er versieht seine Kündigung mit dem Zusatz, dass die Kündigung zu einem bestimmten Datum erfolgen soll, beziehungsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dieser Zusatz spielt insofern eine große Rolle, weil die Anbieter eine Kündigung zu einem bestimmten vermerkten Zeitpunkt einfach schriftlich ablehnen können, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Durch den Zusatz, dass die Kündigung ansonsten zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen soll, kommen sie nicht drum herum eine Kündigung im System zu vermerken.

Auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung bestehen

Auch wenn die Anbieter gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind automatisch eine Kündigungsbestätigung auszustellen, so sollten sie ihre Vertragskündigung mit dem Wunsch nach einer zeitnahen schriftlichen Bestätigung versetzten. Sie können auch darauf vermerken, dass die Bestätigung unter Angabe des Kündigungszeitpunktes erfolgt. Alles, was man schriftlich als Nachweis hat, kann einem später helfen, wenn der Anbieter den Kündigungstermin zum Beispiel nicht eingehalten hat und weiter Beiträge einzieht. Viele Anbieter schicken trotz des vermerkten Wunsches aber keine Bestätigung raus. Unter ihnen gibt es viele schwarze Schafe, die einfach im Nachhinein sagen, dass sie keine Vertragskündigung erhalten haben. Da hilft nur eins. Druck. Man sollte mehrmals eine neue Aufforderung, schriftlich und telefonisch, herausgeben, am besten unter Beinahme eines Zeugen. Dieser Zeuge muss lediglich bezeugen können, dass der ausdrückliche Kündigungswunsch mehrmals dem Unternehmen zur Kenntnis gebracht wurde. Wenn gar nichts hilft, so kann man die Kündigung auch von einer Anwaltskanzlei heraussenden lassen. Dies kostet zwar etwas, so weiß man aber sicher, dass die Kündigung definitiv akzeptiert werden muss.

Wie muss die Kündigung erfolgen?

Im Falle einer Kündigung muss diese immer schriftlich erfolgen. Denn eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist komplett wirkungslos. Das wissen viele Unternehmen, aber nehmen dennoch mündliche Kündigungen, beispielsweise in deren Service Hotline an, um später zu sagen, dass die telefonische Kündigung unwirksam ist.

Am besten ist es, wenn die Kündigung in einem Schreibprogramm geschrieben wird und später handschriftlich unterschrieben ist. Einige Unternehmen oder auch Arbeitgeber bestehen auf eine von Hand unterschriebene Kündigung. Eine unterschriebene Kündigung ist zwar vom Gesetz her kein Muss, was bedeutet, dass eine Kündigung auch schon gültig ist, wenn diese einfach schriftlich verfasst wurde, aber sich keine Unterschrift auf dem Schriftstück befindet. Die Unterschrift wird heutzutage aber dennoch oft verlangt, um die Kündigung auch der richtigen Person zuzuordnen und einem möglichen Missbrauch vorzubeugen. Dies gilt vereinfacht gesagt auch der Sicherheit der Partei, die den Vertragsbestand beenden möchte, damit niemand anderes die Handlung vornehmen kann.

Wer kann den Kündigungswunsch aussprechen?

Die Vertragskündigung vornehmen kann immer derjenige, der als „Besitzer“ in den Vertragsbestand eingetragen ist. Also quasi wessen Name als Vertragsinhaber aufgeführt ist. Das ist bei Versicherungen immer der Versicherungsnehmer, bei Telefonverträgen immer der Anschlussinhaber oder bei Fitnesstudio Verträgen immer das jeweilige Mitglied. Oftmals sind auch Ehepartner die eingetragenen Inhaber. In diesem Fall können beide Personen Vertragsänderungen, aber auch die Kündigungen der Verträge vornehmen.

Wenn eine Person, die noch nicht die Volljährigkeit erreicht hat, einen Vertrag kündigen möchte, so bedarf es, genauso wie bei dem Zustandekommen des Vertrages, der schriftlichen Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Das liegt daran, dass Leute unter 18 noch nicht die vollständige Geschäftsfähigkeit besitzen.

Welche Daten muss die Kündigung enthalten?

Wichtig bei einer Kündigung ist es, dass der Kündigungswunsch alle relevante Daten erhält, sodass sich das Unternehmen keine Zeit verschaffen kann, um noch Informationen nachzufordern. Denn das kann wertvolle Zeit kosten und unter Umständen dafür sorgen, dass die Kündigungsfrist nicht mehr eingehalten werden kann.

Aus der Kündigung sollte vor allem herausgehen, wer den Vertrag kündigen möchte. Dies kann daraus hervorgehen, dass man seine Adresse und seine Daten, in vielen Fällen ist das Geburtsdatum auch ein wichtiger Bestandteil einer Kündigung, oben links vermerkt.

Gleichzeitig muss die Kündigung den richtigen Vertragsunterlagen zugeordnet werden können. Dafür ist eine Kundennummer oder eine Vertragsnummer sehr relevant. Kann ein Unternehmen die Kündigung keinen Unterlagen zuordnen, so geht die Kündigung zurück und diese Daten werden nachgefordert. Im Falle einer Kündigung eines Arbeitsvertrages sollte man in der Kündigung die Personalnummer der betroffenen Person finden. Denn so kann die Personalabteilung die Kündigung schneller zuordnen und es gibt keine Verwechslungen, falls mehrere Arbeitnehmer denselben Namen tragen.

Ebenfalls sollte auf dem Kündigungsschreiben ein Datum vermerkt werden, an dem das Schreiben verfasst wurde. Daraus kann man nachweisen, wie frühzeitig der Kündigungswunsch bereits bestanden hat, sollte sich das Unternehmen quer stellen.

Wer seinen Arbeitsvertrag beenden möchte, der sollte in die schriftliche Kündigung den Wunsch mit einbringen, dass direkt ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird, welches ihm postalisch zugesendet werden soll. Die erspart Zeit und man umgeht dem Problem, dass man nach der Kündigung seinem Arbeitgeber hinterherrennt, damit dieser das Zeugnis ausstellt. Gut zu wissen: Im Falle eines Ausscheidens bei einem Arbeitgeber, erwirbt jeder Arbeitnehmer gleichzeitig das Recht auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.

Wie sende ich den Kündigungswunsch am besten?

Man sollte am besten jede Falle vermeiden, die einem eine Beendigung des Vertragsbestandes zum nächstmöglichen Kündigungstermin erschweren kann. Wer den Kündigungswunsch als normalen Standardbrief versendet, der läuft der Gefahr auf, dass der Brief nicht beim Empfänger ankommt. Wichtige Briefe sollte man daher immer per Einschreiben einsenden. Dies ist zwar weitaus teurer als ein normaler Brief, aber immer noch viel günstiger als ein weiteres Jahr, in denen Mitgliedsbeiträge entrichtet werden müssen. Beim Einschreiben gibt es mehrere Möglichkeiten, aus denen der Absender wählen kann. Zum einen besteht die Möglichkeit die Kündigung als Einwurf-Einschreiben zu versenden. Bei diesem wird die Kündigung vom Postboten unterschrieben und der Tag sowie die Uhrzeit vermerkt, wann die Kündigung in dem Postkasten des Empfängers eingeworfen wurde. Zeuge der Überbringung ist in diesem Fall der Zusteller, der mit seiner Unterschrift bestätigt, dass das Schreiben überbracht wurde. Bei der zweiten Möglichkeit handelt es sich um das Einschreiben mit Rückschein. Dabei erhält der Absender eine Unterschrift des Empfängers, dass dieser das Schreiben erhalten hat. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, dass der Postbote dem Empfänger persönlich das Schreiben überbringen muss. Dabei wird auch der Ausweis des Absenders kontrolliert.

Diese Versandarten sind sehr sicher, um eine fristgemäße Kündigung nachweisen zu können und sollten immer dem normalen Standardbrief vorgezogen werden.

Oft bedarf es der Kündigung lediglich in Textform. Das bedeutet, dass eine Kündigung problemlos auch per E-Mail erfolgen kann, ohne Unterschrift. Der Vorteil einer Kündigung per E-Mail ist, dass man sofort eine Sendebestätigung erhält. Deswegen kann man die Kündigung aber auch per Fax senden, da der Faxbericht als Nachweis über die Zustellung gilt.

Egal für welche Kündigungsform man sich entscheidet, sollte die Kündigung aber in jedem Fall frühzeitig erfolgen, denn falls es Probleme gibt, hat man so noch einen Puffer, damit man auf jeden Fall den gewünschten Kündigungstermin einhalten kann.