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TV Hören und Sehen kündigen: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung Ihres TV-Zeitschriften-Abonnements

Inhaltsangabe

1. Einführung

TV Hören und Sehen ist eine der bekanntesten TV-Zeitschriften in Deutschland, die wöchentlich erscheint und über das aktuelle Fernsehprogramm, Nachrichten und Hintergrundinformationen zu TV-Sendungen und Prominenten berichtet. Viele Menschen haben ein Abonnement dieser Zeitschrift, möchten dieses jedoch aus verschiedenen Gründen kündigen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Kündigung Ihres TV Hören und Sehen-Abonnements, von den Kündigungsgründen über die Mindestlaufzeit bis hin zur Erstellung eines Kündigungsschreibens und möglichen Alternativen.

2. Gründe für die Kündigung

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum jemand sein TV Hören und Sehen-Abonnement kündigen möchte. Hier sind einige mögliche Gründe aufgelistet:

  • Kostenersparnis: Manche Abonnenten möchten Kosten sparen und verzichten daher auf die gedruckte TV-Zeitschrift.
  • Nutzung von Online-Angeboten: Im Zeitalter des Internets nutzen immer mehr Menschen Online-Plattformen, um sich über das TV-Programm zu informieren.
  • Umweltbewusstsein: Die Reduzierung des Papierverbrauchs und der Umweltbelastung durch den Druck und Transport von Zeitschriften kann für manche ein Grund zur Kündigung sein.
  • Veränderungen im Nutzerverhalten: Einige Abonnenten schauen weniger Fernsehen oder haben ihre Sehgewohnheiten geändert, sodass die Zeitschrift nicht mehr den gewünschten Nutzen bietet.

3. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist

Bevor Sie Ihr Abonnement von TV Hören und Sehen kündigen, sollten Sie die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist überprüfen, die in Ihrem Vertrag festgelegt sind. Diese Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen oder in Ihrem Online-Kundenkonto bei TV Hören und Sehen. Üblicherweise beträgt die Mindestlaufzeit eines Abonnements 12 Monate, kann jedoch je nach Angebot variieren.

Die Kündigungsfrist ist ebenfalls von Bedeutung, da sie angibt, bis wann die Kündigung bei TV Hören und Sehen eingegangen sein muss, damit das Abonnement fristgerecht beendet wird. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende der Mindestlaufzeit, doch auch hier können Unterschiede bestehen. Achten Sie darauf, die Kündigung rechtzeitig einzureichen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

4. Kündigungsschreiben verfassen

Um Ihr Abonnement von TV Hören und Sehen zu kündigen, ist ein schriftliches Kündigungsschreiben erforderlich. Dieses sollte folgende Informationen enthalten:

  • Ihre persönlichen Daten: Name, Anschrift, Kundennummer und ggf. Abonnementnummer
  • Der Name der Zeitschrift: “TV Hören und Sehen”
  • Der Kündigungswunsch: Erwähnen Sie ausdrücklich, dass Sie das Abonnement kündigen möchten.
  • Die gewünschte Kündigungsfrist: Geben Sie an, wann das Abonnement enden soll, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist.
  • Ort, Datum und Unterschrift: Vergessen Sie nicht, das Kündigungsschreiben zu unterschreiben, da es sonst nicht gültig ist.

5. Versand der Kündigung

Nachdem Sie das Kündigungsschreiben verfasst haben, sollten Sie es per Einschreiben oder per E-Mail an TV Hören und Sehen schicken. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite von TV Hören und Sehen oder in Ihren Vertragsunterlagen. Stellen Sie sicher, dass die Kündigung rechtzeitig eingeht, um mögliche Probleme zu vermeiden.

6. Kündigungsbestätigung und weitere Schritte

Nachdem TV Hören und Sehen Ihre Kündigung erhalten hat, sollten Sie innerhalb kurzer Zeit eine schriftliche Bestätigung erhalten, in der Ihnen das Vertragsende mitgeteilt wird. Bewahren Sie diese Bestätigung gut auf, falls es in Zukunft zu Unstimmigkeiten bezüglich der Kündigung kommen sollte. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, setzen Sie sich mit dem Kundenservice von TV Hören und Sehen in Verbindung, um den Status Ihrer Kündigung zu klären.

7. Alternative Zeitschriften und Angebote

Falls Sie nach der Kündigung Ihres TV Hören und Sehen-Abonnements dennoch über das Fernsehprogramm informiert bleiben möchten, gibt es verschiedene Alternativen :

  • Andere TV-Zeitschriften: Es gibt zahlreiche weitere TV-Zeitschriften auf dem Markt, die möglicherweise besser Ihren Bedürfnissen und Vorlieben entsprechen. Einige Beispiele sind TV Spielfilm, Hörzu oder TV Digital.
  • Online-Programmzeitschriften: Im Internet finden Sie viele kostenlose und kostenpflichtige Anbieter von Online-Programmzeitschriften, wie zum Beispiel klack.de, tvspielfilm.de oder hoerzu.de. Diese bieten in der Regel eine umfassende Übersicht über das TV-Programm und sind häufig auch als App für mobile Geräte verfügbar.
  • Apps und Smart-TV-Funktionen: Moderne Fernsehgeräte verfügen oft über integrierte elektronische Programmzeitschriften (EPG), die Ihnen einen Überblick über das aktuelle TV-Programm bieten. Zusätzlich gibt es diverse Apps für Smartphones und Tablets, die Ihnen das Programm anzeigen und individuelle Empfehlungen bieten.
  • Streaming-Dienste: Wenn Sie weniger traditionelles Fernsehen schauen und stattdessen bevorzugt Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+ nutzen, können Sie auf eine TV-Zeitschrift möglicherweise ganz verzichten.

8. Zusammenfassung

Die Kündigung Ihres TV Hören und Sehen-Abonnements ist ein einfacher Prozess, wenn Sie die Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und notwendigen Schritte beachten. Bereiten Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben vor und senden Sie es rechtzeitig an TV Hören und Sehen, um mögliche Probleme und Zusatzkosten zu vermeiden. Nach der Kündigung stehen Ihnen zahlreiche Alternativen zur Verfügung, um weiterhin über das Fernsehprogramm informiert zu bleiben, sei es durch andere Zeitschriften, Online-Angebote oder Apps.