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LichtBlick Strom Vertrag kündigen: So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft

Inhaltsangabe

1. Hintergrund: LichtBlick und die verschiedenen Vertragsoptionen

LichtBlick ist einer der führenden Anbieter von Ökostrom in Deutschland. Das Unternehmen setzt auf nachhaltige Energiequellen und bietet seinen Kunden verschiedene Vertragsmodelle an, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dazu zählen Tarife mit und ohne Preisgarantie sowie Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsfristen.

1.1 Tarife mit Preisgarantie

Bei Tarifen mit Preisgarantie sichert LichtBlick seinen Kunden einen festen Preis für Strom während der gesamten Vertragslaufzeit zu. Dies bietet Planungssicherheit, da Preisänderungen am Energiemarkt während der Laufzeit keine Auswirkungen auf den Strompreis haben.

1.2 Tarife ohne Preisgarantie

Tarife ohne Preisgarantie ermöglichen es dem Anbieter, den Strompreis an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen. Dies kann sowohl zu Preissenkungen als auch zu Preiserhöhungen führen. Kunden haben in diesem Fall jedoch in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Preis steigt.

1.3 Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

LichtBlick bietet Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsfristen an. Während einige Tarife eine Mindestvertragslaufzeit und eine längere Kündigungsfrist haben, gibt es auch flexible Verträge ohne Mindestlaufzeit und mit einer kurzen Kündigungsfrist.

2. Kündigungsgründe: Warum sollten Sie Ihren LichtBlick Strom Vertrag kündigen?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihren LichtBlick Strom Vertrag kündigen möchten. Hier sind einige Beispiele:

  • Sie haben einen anderen Stromanbieter gefunden, der günstigere Preise oder bessere Konditionen bietet.
  • Sie ziehen um und der neue Wohnort wird nicht von LichtBlick versorgt.
  • Sie sind mit dem Kundenservice oder der Leistung von LichtBlick unzufrieden.
  • Preiserhöhungen oder Vertragsänderungen durch LichtBlick sind für Sie nicht akzeptabel.

3. Kündigungsfristen: Wann müssen Sie Ihren Vertrag kündigen?

Die Kündigungsfristen für LichtBlick Strom Verträge variieren je nach gewähltem Tarif und Vertragslaufzeit. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende des Vertragsmonats. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit müssen Sie die Kündigung spätestens vier Wochen vor Ablauf dieser Laufzeit einreichen. Achten Sie darauf, die im Vertrag festgelegten Fristen genau einzuhalten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

4. Kündigungsschreiben: Was muss in Ihrem Kündigungsschreiben enthalten sein?

Um Ihren LichtBlick Strom Vertrag rechtswirksam zu kündigen, ist ein schriftliches Kündigungsschreiben erforderlich. Folgende Angaben sollten in Ihrem Kündigungsschreiben enthalten sein:

  • Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Kundennummer)
  • Vertragsdaten (Vertragsnummer, Tarifbezeichnung)
  • Kündigungsgrund (optional)
  • Kündigungstermin bzw. Kündigungsfrist
  • Datum und Unterschrift

Es ist empfehlenswert, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendebericht zu versenden, um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang der Kündigung zu haben.

5. Sonderkündigungsrecht: Wann können Sie außerordentlich kündigen?

In bestimmten Situationen haben Sie das Recht, Ihren LichtBlick Strom Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies ist der Fall, wenn:

  • LichtBlick den Strompreis erhöht oder die Vertragsbedingungen ändert. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das Ihnen die Möglichkeit gibt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderungen zu kündigen.
  • Sie umziehen und LichtBlick Ihren neuen Wohnort nicht versorgt. In diesem Fall können Sie den Vertrag ebenfalls außerordentlich kündigen.

6. Anbieterwechsel: Was ist bei einem Wechsel des Stromanbieters zu beachten?

Wenn Sie Ihren LichtBlick Strom Vertrag kündigen, um zu einem anderen Stromanbieter zu wechseln, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Rechtzeitige Kündigung: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren LichtBlick Strom Vertrag fristgerecht kündigen, bevor Sie den neuen Vertrag abschließen.
  • Neuer Anbieter: Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Stromanbieter, um das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse zu finden. Achten Sie dabei auf Preise, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Zusatzleistungen wie Kundenservice und Ökostromanteil.
  • Wechselprozess: Informieren Sie Ihren neuen Stromanbieter über Ihre Kündigung bei LichtBlick und den gewünschten Wechseltermin. Der neue Anbieter wird in der Regel den Wechselprozess für Sie organisieren und sich um die Ummeldung beim Netzbetreiber kümmern.
  • Zählerstand: Notieren Sie den Zählerstand zum Zeitpunkt des Wechsels und übermitteln Sie diesen sowohl an LichtBlick als auch an Ihren neuen Stromanbieter. So können eventuelle Verbrauchsabrechnungen korrekt erstellt werden.

7. Fazit: So kündigen Sie Ihren LichtBlick Strom Vertrag sicher und unkompliziert

Die Kündigung Ihres LichtBlick Strom Vertrags erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Beachtung der vertraglichen Kündigungsfristen. Achten Sie darauf, ein vollständiges und rechtzeitig eingereichtes Kündigungsschreiben zu verfassen und prüfen Sie, ob ein Sonderkündigungsrecht für Sie in Frage kommt. Bei einem Anbieterwechsel sollten Sie die verschiedenen Angebote sorgfältig vergleichen und den Wechselprozess gut organisieren, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Indem Sie diese Schritte befolgen, stellen Sie sicher, dass die Kündigung Ihres LichtBlick Strom Vertrags problemlos und ohne unangenehme Überraschungen verläuft.