Digital Subscriber Line oder kurz DSL für „Digitaler Teilnehmeranschluss“ ist die Bezeichnung einer Vielzahl von Standards, im Zuge dessen Daten jeder Art mithilfe einer hohen Übertragungsrate online empfangen oder versendet werden können. Oder einfacher gesagt, DSL ist die Maßeinheit für die Geschwindigkeit des eigenen Internetanschlusses.
Wenn das Internet zu langsam ist
Auch wenn die Anbieter flächendeckend in Deutschland mit einem schnellen DSL werben, so wird es nicht überall auch wirklich umgesetzt. Gerade in abgelegenen und ländlichen Gegenden können die Kunden oftmals nur von einer schnellen online Verbindung träumen. Das ist besonders für alle ärgerlich, die das Internet gewerblich nutzen und deshalb auf eine möglichst schnelle Verbindung angewiesen sind. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Internetanbieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht im vollen Maße nachkommt, müssen Sie das nicht tatenlos hinnehmen.
Wie können Sie die tatsächliche Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses ermitteln?
Dauert das Aufrufen von Webseiten oder das Versenden von Mails etc. ewig, ist wahrscheinlich Ihr DSL zu langsam. Um die Geschwindigkeit zu überprüfen, gibt es zwei Wege. Bevor Sie sich mit ihrem Internetanbieter überwerfen, sollten Sie Fakten schaffen und Ihren Internetanschluss überprüfen.
Die eine Möglichkeit ist, den DSL Vertragspartner zu informieren und eine Messung zu beantragen. In der Regel kommen die großen Anbieter diesem Wunsch zeitnah nach und informieren Sie anschließend über das Ergebnis. Voraussetzung ist natürlich ein freundlicher Umgangston untereinander, auch wenn es ärgerlich ist, wenn das DSL zu langsam ist und bei jedem Verbindungsaufbau hackt. Wie der sogenannte „Speedtest“ durchgeführt wird, ist jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und die Messergebisse können laut Kundenrezensionen nicht immer nachvollzogen werden.
Vertrauen Sie diesem Messergebnis nicht, so können Sie jedoch auch unabhängig schnell und recht unkompliziert Ihre Internetverbindung selbst überprüfen.
Die Bundesnetzagentur, kurz BNetzA genannt, bietet unterschiedliche Tools zur zuverlässigen Messung Ihrer Internetverbindung an. Diese sind selbstverständlich kostenfrei und können von jedem genutzt werden. Mit ihrer Hilfe lässt sich die tatsächlich vorhandene Übertragungsrate der Daten nicht nur messen und so belegen, sondern auch protokollieren. Das ist von Vorteil, wenn Sie letztendlich gegen Ihren Internetanbieter vorgehen möchten. Die Messung ist recht einfach und kann auch von einem Laien durchgeführt werden. Wenn sie sich diese aber nicht zutrauen, können Sie sich auf der offiziellen Webseite der Verbraucherzentrale eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Messung des DSL Anschlusses herunterladen. Selbstverständlich ist auch dieser Dienst mit keinerlei Kosten oder Verpflichtungen verbunden. Sie können so die tatsächliche Geschwindigkeit Ihrer Internetverbindung messen, kontrollieren sowie protokollieren und der versprochenen Rate Ihres Vertrages vergleichen.
Die entsprechenden Messtools können Sie unter www.breitbandmessung.de aufrufen und nutzen.
Was tun, wenn die vertraglich festgelegte DSL Geschwindigkeit auf Dauer deutlich unterschritten wird?
Können Sie nun belegen, dass die vertraglich zugesicherte Internet Geschwindigkeit weit unterschritten wird, so sollten Sie handeln.
Die aktuellen Messungen sollten zumindest über die jeweilige Daten informieren:
- die Download-Rate, also die Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten aus dem Internet
- die Upload-Rate, sprich der Geschwindigkeit beim Hochladen von Daten zum Beispiel in eine persönliche Cloud
- sowie die allgemeine Paketlaufzeit, also die tatsächliche Dauer für den Versand von Datenpaketen zu oder von einem Ziel
Protokollieren Sie an mehreren Tagen zu unterschiedlichen Zeiten Ihre DSL Messungen und kontaktieren Sie dann Ihren Vertragspartner. Je sachlicher Sie bei dieser Verständigung bleiben, desto einfacher und unkomplizierter werden im Anschluss auch die Verhandlungen werden. Bitten Sie zunächst darum, den Fehler zu ermitteln. Und geben Sie dem DSL Anbieter die Chance, diesen zu beheben, bevor Sie mit einer Kündigung des Vertrags drohen. Eine Frist von 14 Tagen ist ausreichend und gibt dem Vertragspartner die Möglichkeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
Die Kontaktaufnahme mit der Fristsetzung sollte schriftlich erfolgen und immer per Einschreiben an den Vertragspartner weitergeleitet werden. Behalten Sie unbedingt eine Kopie des Schreibens für Ihre Unterlagen. So können Sie alles glaubhaft belegen, falls es zu einem späteren Rechtsstreit kommen sollte. Im Ernstfall hilft es Ihnen so, Geld zu sparen. Dank des Einschreiben Beleges kann sich der Internetanbieter auch nicht damit herausreden, dass er Ihr Schreiben nicht erhalten hat. Das vereinfacht die nächsten Schritte, sollte es nicht zu einer deutlich spürbaren Verbesserung der Internetverbindung kommen.
Sollte sich nach den 2 Wochen nicht getan haben und immer noch Ihr DSL zu langsam sein, so kontaktieren Sie Ihren Anbieter noch einmal, mit der konkreten Ankündigung, dass Sie den Vertrag fristlos kündigen. Das Recht dazu haben Sie nun. Auch dieses Schreiben sollte kopiert und das Original per Einschreiben versandt werden. Reagiert der Anbieter weiterhin nicht darauf oder weigert er sich, die Kündigung zu akzeptieren, so müssen Sie gegebenenfalls gerichtlich dagegen vorgehen. Stellen Sie alle weitere Zahlungen ein und entziehen Sie eine eventuell bestehende Einzugsermächtigung. Leiten Sie nun die weiteren Schritte ein und wenden Sie sich zum Beispiel an einen Rechtsanwalt mit Qualifikation zum Verbraucherschutz.
Fazit
Wenn die vertraglich versprochene und die tatsächliche DSL Geschwindigkeit nicht einmal annähernd übereinstimmen, müssen Sie das nicht hinnehmen. Denn es gibt Wege, die Geschwindigkeit des Internetanschlusses auch als Verbraucher kostenfrei und unverbindlich zu messen und zu dokumentieren. Denn Sie müssen den Angaben Ihres Anbieters keinen Glauben schenken und können die entsprechenden Werte persönlich überprüfen. Wer die tatsächlichen Geschwindigkeiten glaubhaft nachweisen kann, ist in der Lage, einen bestehenden Internetvertrag zu kündigen, ohne eine gesetzlich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten zu müssen.
Sie haben also bestimmte Rechte, wenn dauerhaft Ihr DSL zu langsam ist und können frühzeitig aus Ihrem Vertrag austreten.
Bedenken Sie jedoch vor dem Abschluss bei einem neuen DSL Vertragspartner, dass auch dieser zum Beispiel in ländlichen Umgebungen Schwierigkeiten haben kann, eine schnelle DSL Verbindung bereitzustellen. Lassen Sie vor erneutem Vertragsabschluss die tatsächliche Geschwindigkeit ermitteln, damit Sie nicht wieder Gefahr laufen, dass Ihr neues DSL zu langsam ist. Denn eine Highspeed DSL Verbindung von bis zu 100 mbit/s bedeutet nicht automatisch, dass Sie tatsächlich auch annähernd 100 mbit pro Sekunde nutzen können. Schließlich heißt es „von bis zu…“ und nicht „tatsächlich erreichbar“.